AGB
AGB Pferdetransporte Wölfer
§ 1 Haftung
- Eine Haftung für Schäden am transportierten Pferd wird ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Despina Wölfer beruht.
Für Zubehör des Tieres wird keine Haftung übernommen. - Despina Wölfer ist von sämtlichen mit dem Tier /Pferd in Verbindung stehenden Ansprüchen Dritter seitens des Tierbesitzers freizustellen.
- Der Tierhalter haftet für Schäden, die sein Pferd an dem Fahrzeug verursacht. Das gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Despina verursacht wurde.
- Für Schäden, welche ein Tier/Pferd verursacht die nicht oder nicht ausreichend durch die Pferdehaftpflicht- oder private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, haftet allein der Tierbesitzer.
- Despina Wölfer kann nicht für eventuelle Verzögerungen oder Ausfälle haftbar gemacht werden, sofern dieses höherer Gewalt ( Krankheit / Defekte am Fahrzeug / Unwetter etc.) geschuldet ist. Auch für daraus resultierende Folgekosten ist sie nicht haftbar.
- Despina Wölfer bestätigt, dass eine Betriebshaftplichtversicherung besteht.
Despina Wölfer bestätigt, dass eine Frachtführerversicherung besteht, die das Pferd während des Transportes bis zu 100.000,-€ versichert.
§ 2 Vertraulichkeit, Sorgfalt
- Despina Wölfer verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht laut Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu transportieren.
§ 3 Zusicherungen und Pflichten
- Für das Be-und Entladen ist generell der Besitzer des Pferdes verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass er selbst - oder eine von ihm benannte Person vor Ort ist.
- Sollte sich am Tag des Transportes herausstellen, dass das Tier/Pferd nicht verladefromm ist, kann vom Transport zurücktreten werden.
- Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Pferd keine Gefahr für Menschen darstellt.
- Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Pferd über die sogenannte Grundgehorsamkeit verfügt.
- Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Pferd über einen gültigen und aktuellen Equidenpass und Impfungen verfügt.
- Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Tier Pferd entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.
- Der Tierbesitzer sichert zu, dass das Tier / Pferd gesund ist (Ausnahme: Klinikfahrten)
- Der Tierbesitzer sichert zu, dass eine ordentliche Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie Privathaftpflichtversicherung besteht und die Folgeprämien bezahlt sind, sodass ein aktueller Versicherungsschutz vorliegt.
§ 4 Vergütung
- Geleistete Vorauszahlungen werden am Ende entsprechend angerechnet / erstattet.
- Der Tierbesitzer erhält eine Rechnung / Quittung über das tatsächliche Transportentgelt.
- Stornierungen und Verspätungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Sollte das nicht zutreffen, sind die bis dahin entstandenen Kosten (Planung, Leerfahrt, etc.) zu erstatten.
- Das Entgelt ist per Paypal oder per Barzahlung nach dem Transport unverzüglich zu begleichen.
§ 5 Rücktritt
- Der Tierbesitzer kann bis zu einem Zeitpunkt von bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Transportbeginn von dem Vertrag folgenlos zurücktreten. Bei einem Rücktritt von 2 bis 7 Tagen vor Transportbeginn besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 25% des vereinbarten Transportentgelts. Bei einem Rücktritt von einem Tag vor Transportbeginn erhöht sich der Schadensersatzanspruch auf 50% des vereinbarten Transportentgelts. Falls
der Tierbesitzer keine Stornierung vornimmt oder die Absage weniger als 24 Std. vor Transportbeginn erfolgt, werden die gesamten Transportkosten in Rechnung gestellt. - Sollte ein Auftrag vorzeitig abgebrochen werden, weil sich ein Pferd trotz aller Bemühungen als transportunwillig zeigt, werden alle bis dahin entstandenen Kosten (Anfahrt / Verlade- und Wartezeit ) in Rechnung gestellt.
§ 6 Datenschutz
- Der Tierbesitzer ist damit einverstanden, dass Despina Wölfer seine personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten darf. Die Daten dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen.
§ 7 Sonstiges
- Gerichtsstand - und Ort ist Solingen.